Kommunikation zwischen Arzt und Patient via WhatsApp? Chancen und Risiken

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Mehr als eine Milliarde Menschen auf der Welt nutzt den Messenger-Dienst WhatsApp täglich für den privaten Austausch von Nachrichten, Videos und Bildern. Seit der Markteinführung 2009 hat die App einen rasanten Aufstieg verzeichnet und langjährige Platzhirsche wie Facebook in der Beliebtheitsskala überholt. Was liegt daher also näher als die populäre App als Kommunikationskanal zwischen Arzt und Patient zu verwenden? Wir klären Sie über die Chancen und Risiken auf.

Das Wichtigste vorab: Viele Vorteile, aber Sicherheitsbedenken

Die Erfahrung zeigt: Nutzt ein Patient WhatsApp zur privaten Kommunikation, so möchte er dieses praktische und einfach zu handhabende Kommunikationsmittel auch im Austausch mit seinem Hausarzt oder Facharzt nutzen. Und in der Tat sprechen auf den ersten Blick viele Argumente für eine berufliche Nutzung der Kommunikations-App. Hier eine Übersicht über die theoretisch vorhandenen Chancen:

  • keine Einarbeitung des Personals nötig, da die Mitarbeiter in der Regel mit der App vertraut sind
  • gezielte Ansprache von jüngeren Patienten möglich
  • der Patient ist überall und ständig erreichbar
  • Einsparung von Portogebühren durch elektronische Übermittlung von Daten und Dokumenten

Dass es sich hierbei lediglich um theoretisch vorhandene Vorteile handelt, liegt an einer nicht zu leugnenden Tatsache: WhatsApp ist nicht zu 100 Prozent sicher. Auf Datenschutz spezialisierte Anwälte raten deshalb von einer Nutzung im Geschäftsleben ab. Der Anbieter könne laut Fachleuten nicht garantieren, dass sensible Gesundheitsdaten nicht in die Hände Dritter gelangen. Der App-Anbieter selbst weist in seinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich darauf hin, dass die Anwendung ausschließlich für die private Nutzung ausgelegt ist. Eine berufliche Nutzung ist nicht vorgesehen. Der Anbieter übernimmt dementsprechend keine rechtliche Verantwortung im Falle einer missbräuchlichen Weitergabe von Patientendaten.

Für Patienten von Bedeutung: Ärztliche Schweigepflicht gilt auch online

Die WhatsApp-Kommunikation ist für jeden Patienten mit einem hohen Risiko verbunden. Kein Patient möchte, dass seine Befunde, Symptome, Diagnosen und andere intime Informationen in die Hände von Unbefugten gelangen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die ärztliche Schweigepflicht selbstverständlich auch für alle elektronischen Formen der Kommunikation gelten. Der Austausch hat vertraulich zu erfolgen – und diese Vertraulichkeit ist bei WhatsApp leider nicht gegeben. Die Schweigepflicht gilt neben WhatsApp auch für alle anderen Social Media Dienste wie Facebook, Signal, etc.

Welche Patienten-Informationen können bedenkenlos über WhatsApp ausgetauscht werden?

Da die Kommunikation zwischen Patient und Arzt via WhatsApp nicht sicher ist, sollten über diesen Kommunikationskanal ausschließlich unbedenkliche Informationen ausgetauscht werden. Dazu zählen in erster Linie öffentlich einsehbare Informationen hinsichtlich der Organisation der Praxis. Also etwa die Öffnungszeiten, die Adresse, Sprechzeiten, Parkmöglichkeiten und Anfahrtswege. Möchte ein Patient die Kommunikation auf andere Bereiche ausdehnen, sollten Sie ihn als Arzt auf datenschutzrechtliche Bedenken hinweisen und dies ablehnen. Das Gleiche gilt für Terminvereinbarungen. Da hierbei typischerweise sensible Informationen wie Symptome oder Diagnosen erwähnt werden, ist von einer elektronischen Übermittlung ohne End-to-End-Verschlüsselung plus Verifizierung der Gesprächspartner abzusehen.

WhatsApp nicht für Patienten, sondern für die Kommunikation mit befreundeten Medizinern nutzen?

Aufgrund der Intransparenz in der Datenverarbeitung sollten Sie WhatsApp nicht in der Kommunikation zwischen Arzt und Patient verwenden. Auch eine Einwilligung des Patienten schützt Sie im Zweifelsfall nicht vor einer Haftung, da die vom App-Anbieter bereitgestellten Datenschutzinformationen nicht ausreichend transparent und somit ungültig sind. Für den Austausch mit Kollegen gilt ebenfalls: Greifen Sie lieber auf sichere, bewährte Kommunikationskanäle zurück, um datenschutzrechtliche und haftungsrechtliche Probleme auszuschließen.

Arzt-Patient-Kommunikation: DSGVO macht klare Vorgaben

Wünscht ein Patient eine Kommunikation via WhatsApp, so sollten Sie ihn auf sichere Kommunikationsmöglichkeiten wie verschlüsselte Apps oder verschlüsselte E-Mails verweisen. Aufgrund der datenschutzrechtlichen Undurchsichtigkeit und insbesondere aufgrund der automatischen Übermittlung von Metadaten erfüllt WhatsApp nicht die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Auch innerhalb des Praxisteams bietet die App nur unzureichenden Schutz – nicht zuletzt weil der Messenger-Dienst zu Facebook gehört und der Datenfluss zwischen beiden Anbietern unklar ist.

Fernbehandlungsverbot – Patienten nicht per WhatsApp behandeln!

Laut dem Fernbehandlungsverbot ist es Ihnen als Arzt untersagt, einen Patienten ausschließlich über elektronische Kommunikationsmittel zu beraten und zu behandeln. Eine exklusive Behandlung per WhatsApp-Kommunikation ohne persönliche Vorstellung ist somit ausgeschlossen. Nichtsdestotrotz gibt es viele Fälle, für die sich die elektronische Konsultation von Patienten eignet. Dazu gehören etwa fotografische Wundkontrollen, Verlaufskontrollen von äußerlich sichtbaren Hautkrankheiten und die Klärung von Fragen zur Einnahme von Medikamenten. Allerdings sollte die elektronische Konsultation auf jeden Fall über sichere Kanäle erfolgen – etwa per Videosprechstunde.

Welche sicheren Messenger-Apps für Ärzte gibt es?

WhatsApp eignet sich nicht für eine bedenkenlose Kommunikation zwischen Arzt und Patient. Falls Ihr Patient dennoch die Vorteile einer elektronischen Konsultation nutzen will, sollten Sie ihm alternative Wege der Kommunikation aufzeigen. Als datenschutzrechtlich unbedenklich gelten Threema, Siilo, Hospify und MediOne.

Datenschutz, Haftung und Abrechnung – diese Fragen gilt es bei der elektronischen Kommunikation zu klären

Auch wenn Sie statt WhatsApp eine der eben aufgeführten Alternativen nutzen, bleiben einige grundlegende Probleme in der elektronischen Kommunikation zwischen Patient und Arzt bestehen. Hier sind an erster Stelle generelle Fragen zum Datenschutz, zur Haftung und zur Abrechnung zu nennen. Hier einige argumentative Eckpunkte:

  • aus datenschutzrechtlicher Sicht sind die oben genannten Alternativen besser für Ärzte geeignet, da bei Ihnen die Server in der Regel innerhalb der EU ansässig sind
  • durch die fernmündliche oder elektronische Kommunikation entstehen Haftungsrisiken, die sich nur durch eine persönliche Vorstellung garantiert ausschließen lassen
  • sofern der Erstkontakt persönlich erfolgt ist, lassen sich elektronisch erfolgte Behandlungen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte abrechnen

Die schöne neue Welt ist trügerisch: Work-Life-Balance beachten

Der ständige Kontakt bzw. die permanente Verfügbarkeit von Arzt und Patient über sichere Messenger-Dienste und Apps wie MediOne oder Threema ist aus Patientensicht ohne Zweifel positiv zu beurteilen. Man kann sich bei Fragen immer an den Arzt wenden und erhält schneller als üblich die gewünschten Antworten auf dringende Fragen. Für Mediziner ist die ununterbrochene Kommunikation von Arzt und Patient jedoch nicht ohne Risiken. Neben den bereits erwähnten Gefahren spielt hier auch das Thema Work-Life-Balance in der Beurteilung eine Rolle. Es ist durchaus sinnvoll, wenn Sie Ihren Patienten elektronische Sprechzeiten nennen, die für die Konsultation per App gelten. Außerhalb dieser Sprechzeiten gelten dann die gleichen Regeln wie bisher im Praxisalltag: Der Patient muss warten, bis er bedient wird.

Vier Tipps für die digitale-Arzt-Patient-Kommunikation

Als Ergänzung zur Nutzung von datenschutzrechtlich sicheren Apps geben wir Ihnen folgende vier Anregungen an die Hand:

  1. Für die Online-Terminvereinbarung greifen Sie am besten auf spezielle Softwarelösungen zurück. Diese sind in der Kommunikation sicherer und einfacher als Messenger-Dienste. Auch die gesetzeskonforme Übermittlung von Dokumenten ist auf diesem Weg – je nach Anwendung – möglich.
  2. Ein digitales Anamnesesystem ermöglicht Ihnen bzw. Ihrem Patientenkreis die symptomspezifische Erfassung und automatische Ablage von Formularen in der Akte des Patienten.
  3. Legen Sie auf allen gängigen Bewertungsportalen wie Jameda und Sanego ein Profil an und informieren Sie Ihre potenziellen Patienten online über Ihr Leistungsangebot. Positive Bewertungen und ein professionelles Profil helfen Ihnen bei der Akquise neuer Patienten und generell bei der attraktiven Außendarstellung Ihrer Praxis.
  4. Bieten Sie Ihren Patienten Videosprechstunden als Ergänzung zur traditionellen Vor-Ort-Sprechstunde an.

Wunschliste: Das sollte eine zuverlässige Arzt-Patient-App leisten

Da die WhatsApp-Kommunikation aus vielen Gründen nicht für Arztpraxen geeignet ist, stellt sich die Frage: Was muss eine App können, damit Sie für Arzt und Patient zufriedenstellend ist? Die Antwort lautet: Sie sollte komfortabler und nutzerfreundlicher als Threema, MediOne und Siilo sein, außerdem PVS-verzahnbar, Desktop-tauglich und für Endnutzer kostenlos. Plus: Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit Authentifizierung der Gesprächspartner sollte ebenfalls gegeben sein.

Soziale Medien und Messenger für Patienten – wie lautet das Fazit?

In der Kommunikation zwischen Arzt und Patient geht es häufig um Belange von existenzieller Bedeutung. Soziale Medien und WhatsApp-Kommunikation werden der Ernsthaftigkeit von intimen, gesundheitlichen Fragen nicht gerecht. Auch Einwilligungserklärungen bieten weder Arzt noch Patient einen hinlänglichen Schutz. Neue und sichere Anwendungen wie Threema und MediOne positionieren sich derzeit als Ausweg aus dem Dilemma: Einerseits werden die Wünsche von heutigen Patienten nach einer einfachen Kommunikationsform befriedigt, andererseits bleiben auch Datenschutz- und Sicherheitsaspekte nicht auf der Strecke.

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